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  1. Die Vollblutspende
  2. Thrombozytenspende und Erythrozytenspende
  3. Blutplasmaspende
  4. Häufige Fragen zur Blutspende
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Blutprodukte werden täglich eingesetzt, um Operationen, Transplantationen und Tumor-Behandlungen zu ermöglichen und so vielen Menschen das Leben zu retten. Auch bei schweren Blutungen, etwa nach Unfällen oder Magen-Darm-Blutungen, sind PatientInnen häufig auf Blutkonserven angewiesen. Weiterhin gibt es chronische Erkrankungen, bei denen regelmäßig Blut zugeführt werden muss. Dazu zählen z. B. Anämien, bestimmte Arten der Niereninsuffizienz, Erkrankungen des Blutes und des Knochenmarks.

Blut ist eines der häufigsten körpereigenen Produkte, welches die Deutschen spenden. Mehr zur Spendenbereitschaft der Deutschen erfahren Sie hier.

Jeder dritte Mensch ist einmal in seinem Leben auf eine Blutspende angewiesen.

Die Vollblutspende

In Deutschland werden jeden Tag etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Der Bedarf an Blutspenden steigt durch eine immer älter werdende Bevölkerung an. Derzeit spenden nur etwa drei Prozent der Bevölkerung Blut – laut Deutschem Roten Kreuz (DRK) sind das zu wenig.

“Nach mehr als 15 Jahren ärztlicher Tätigkeit auf einer großen Intensivstation und fast 20 Jahren aktiver Tätigkeit als Notarzt weiß ich, wie häufig wir als Ärzte auf die Gabe von Blutkonserven angewiesen sind.

Es sind die Patienten, die am schwersten krank sind, die einen Unfall erlitten haben, die aufgrund innerer Blutungen oder im Rahmen einer großen Operation Blut verlieren, deren Leben dann auf eine Bluttransfusion angewiesen ist. Häufig hängt deren Leben in diesem Moment im wahrsten Sinne des Wortes am seidenen Faden.”

Dr. med. Manfred Wagner
Dr. med. Manfred Wagner
- Mitglied des medizinischen Beirats von Fernarzt

Wer darf Blut spenden?

Blutspenden darf jede Person, die

  • zwischen 18 und 68 Jahre alt ist (Erstspende bis zum 60. Lebensjahr, Altersgrenzen variieren je nach Einrichtung),

  • sich gesund fühlt,

  • mindestens 50 Kilogramm wiegt.

Und wer darf kein Blut spenden?

Es gibt bestimmte Faktoren, die eine Person von einer Blutspende in Deutschland zeitweise oder auch gänzlich ausschließen.

Vorübergehende Rückstellung von Blutspenden:

  • Leichte Infekte (z. B. Erkältung): 1 Woche

  • Infektionen mit Fieber oder Durchfall: mind. 4 Wochen nach Abklingen der Symptome

  • Zahnärztliche Behandlung: 1 Tag

  • Zahnärztlicher Eingriff: mind. 1 Woche

  • Einnahme von Medikamenten: wird individuell bewertet

  • Impfungen: je nach Impfstoffart bis zu 4 Wochen (Tollwut 1 Jahr)

  • Tätowierungen, kosmetische invasive Eingriffe, Piercings und Ohrlöcher: 4 Monate

  • Aufenthalt in Gebieten mit erhöhtem Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten (z. B. Malaria, West-Nil-Virus): bis zu 6 Monate

  • Operationen: wird individuell bewertet

  • Schwangerschaft: 6 Monate nach Geburt

  • Während der Stillzeit

  • Risikoreiches Sexualverhalten: 4 Monate

Dauerhafter Ausschluss von Blutspenden:

  • Chronische Infektionskrankheiten (z. B. HIV, Hepatitis)

  • Insulin-pflichtiger Diabetes

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Bestimmte Blutgerinnungsstörungen

  • Chronische Nierenerkrankungen

  • Störungen des Immunsystems

  • Bösartige Tumorerkrankungen

  • Drogenkonsum mittels Injektionen

Blutspende nach Corona-Impfung

Anhängig von der Art des Impfstoffes darf man nach einer Impfung für einige Zeit kein Blut spenden.

  • Totimpfstoffe, Vektorimpfstoffe, mRNA-Impfstoffe (z. B. SARS-CoV-2, Tetanus, Influenza): fühlt man sich gesund, so kann man bereits 24 Stunden nach der Impfung eine Blutspende tätigen
  • Lebendimpfstoffe (z. B. Mumps, Masern, Röteln): bis zu 4 Wochen nach diesen Impfungen sollten keine Blutspenden erfolgen

Nach einer Tollwut-Impfung darf erst nach einem Jahr wieder Blut gespendet werden.

Wie läuft eine Vollblutspende ab?

Für eine Vollblutspende sollte man etwa eine Stunde einplanen. Bei einer Erstspende etwas mehr Zeit, da in diesem Falle noch eine Beratung stattfindet. Die eigentliche Spende dauert nur 5 bis 10 Minuten.

Zur Anmeldung benötigen SpenderInnen ein gültiges Ausweisdokument und den Blutspendeausweis (falls vorhanden). ErstspenderInnen füllen vor der Entnahme einen Fragebogen aus, in dem ihre gesundheitliche Vorgeschichte abgefragt wird. Der beratende Arzt bzw. die beratende Ärztin misst den Puls und den Blutdruck der SpenderInnen und entscheidet, ob die Person zur Spende zugelassen wird. Zudem wird auch der Hämoglobinwert gemessen, um auszuschließen, dass SpenderInnen unter Blutarmut (Anämie) leiden und sich durch eine Spende selbst gefährden.

Nach erfolgter Untersuchung und Einwilligung des Spenders bzw. der Spenderin erfolgt die eigentliche Blutabnahme, bei der ca. 500 Milliliter Blut entnommen werden. Der Körper bildet diese Blutmenge innerhalb weniger Wochen neu. Das medizinische Personal nutzt für Blutspenden ausschließlich steriles Einwegmaterial.

Nach der Entnahme sollten die SpenderInnen etwa eine halbe Stunde ruhen, etwas trinken und essen. Die meisten Blutspendedienste stellen eine kostenlose Verpflegung zur Verfügung. Zudem sollten SpenderInnen, die im öffentlichen Personenverkehr als FahrerInnen arbeiten oder unter erhöhtem Risikopotential (z. B. im Handwerk) arbeiten, ihre Tätigkeit für zwölf Stunden nicht ausüben.

Nach der Spende wird das entnommene Blut ins Labor geschickt und dort untersucht. Ergeben sich dabei auffällige Befunde, so wird der Spender bzw. die Spenderin umgehend darüber informiert. Zeigen sich in den Analysen keine Auffälligkeiten, wird das Vollblut entweder direkt eingelagert oder zuvor in seine Bestandteile (rote Blutkörperchen, Plasma, Blutplättchen) aufgetrennt. ErstspenderInnen erhalten den Blutspendepass entweder postalisch oder bei der zweiten bzw. dritten Spende – dies ist abhängig von der jeweiligen Einrichtung.

Der Körper benötigt Zeit, um den Blutverlust auszugleichen. Deshalb gilt ein Abstand von mindestens 8 Wochen bis zur nächsten Blutspende. Wie oft gespendet werden darf, hängt vom Geschlecht ab: Männer dürfen sechsmal pro Jahr Vollblut spenden, Frauen viermal jährlich.

Bekommt man für eine Blutspende Geld?

Einige Blutspendedienste wie das DRK bieten den SpenderInnen keine Vergütung. Viele staatlich-kommunale Anbieter, wie etwa Blutspendebanken in Kliniken, bieten den SpenderInnen einen kleinen Geldbetrag oder bezuschussen die Fahrtkosten der An- und Abreise zur Blutentnahme.

Auch unabhängige Spendedienste zahlen ihren SpenderInnen oft eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Vergütung beträgt i. d. R. etwa 20 Euro.

Wo kann man Blut spenden?

Deutschlandweit gibt es verschiedene Möglichkeiten, Blut zu spenden. Dazu zählen unter anderem sechs regionale Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit ihren Instituten und Zentren für Transfusionsmedizin. Daneben betreibt das DRK auch einen Blutspende-Truck, der regelmäßig verschiedene Standorte besucht und das Spenden dort in einem bestimmten Zeitraum ermöglicht.

Zudem gibt es deutschlandweit verschiedene staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste bzw. Blutbanken, die in öffentlichen Kliniken angesiedelt sind. Dort gibt es meist tägliche feste Öffnungszeiten, manchmal sogar an Wochenenden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt auf der Webseite Blutspendedienste in deiner Nähe finden eine interaktive Karte zur Verfügung.

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Thrombozytenspende und Erythrozytenspende

Thrombozyten (weiße Blutkörperchen) und Erythrozyten (rote Blutkörperchen) sind Blutbestandteile und können bei einer Spende aus dem Blut extrahiert werden.

Thrombozyten sind gemeinsam mit den Gerinnungsfaktoren für die Blutgerinnung zuständig und somit verantwortlich für die Stillung von Blutungen, den Wundverschluss und die Heilung. Thrombozytenspenden werden bei Blutgerinnungsstörungen und in der Krebstherapie eingesetzt.

Ein Konzentrat aus Erythrozyten wird bei Operationen und bei hohem Blutverlust benötigt. Erythrozyten versorgen den Körper mit Sauerstoff und haben gleichzeitig die Aufgabe, das Abfallprodukt Kohlendioxid aus dem Körper zu transportieren.

Wer kann Thrombozyten und Erythrozyten spenden?

Die Spende-Voraussetzungen für Thrombozyten und Erythrozyten sind in vielen Punkten gleich. Personen dürfen Thrombozyten und Erythrozyten spenden, wenn sie gesund und volljährig sind.

Bei Thrombozytenspenden müssen die SpenderInnen mindestens 65 Kilogramm wiegen. Die Thrombozytenzahl muss bei über 150.000/µl liegen (diese Anforderung variiert je nach Spendezentrum). Zwischen zwei Thrombozytenspenden müssen mindestens zwei Wochen liegen. Thrombozyten dürfen höchstens 26-mal im Jahr gespendet werden.

Wer Erythrozyten spenden möchte, muss mindestens 70 Kilogramm wiegen. Zudem dürfen Erythrozyten höchstens dreimal im Jahr gespendet werden.

Ausschlusskriterien sind die gleichen wie bei Vollblutspenden (s. o.).

Wie laufen Thrombozyten- und Erythrozytenspende ab?

Beide Spendenformen beginnen mit der Anmeldung und einer ärztlichen Untersuchung. Anschließend wird der Spender bzw. die Spenderin an eine sogenannte Apheresemaschine angeschlossen. Über einen Schlauch fließt das Blut in diese Maschine. Ein Teil des Blutes wird dort mit einem Gerinnungshemmer vermischt und zentrifugiert. Bei diesem Verfahren werden die Thrombozyten oder die Erythrozyten von den restlichen Bestandteilen des Blutes getrennt und separat in einem Beutel gesammelt. Die übrigen Blutbestandteile werden dem Körper des Spenders bzw. der Spenderin wieder zugeführt.

Die Dauer einer Thrombozytenspende beträgt 90 bis 120 Minuten und ist abhängig von der Thrombozytenzahl der SpenderInnen. Eine Erythrozytenspende dauert knapp 30 Minuten. Nach der Spende werden die Konzentrate im Labor untersucht, um Infektionskrankheiten und andere Erkrankungen auszuschließen. Die SpenderInnen sollten nach der Entnahme etwa 30 Minuten ruhen und sich mit Essen und Trinken stärken – dieses wird meist durch die Einrichtung zur Verfügung gestellt.

Werden Thrombozyten- und Erythrozytenspenden vergütet?

Ob man für eine Thrombozyten- und Erythrozytenspende eine Vergütung erhält und wie hoch diese ist, hängt davon ab, in welcher Einrichtung man spendet. Für eine Thrombozytenspende erhalten Spender zwischen 15 und 40 Euro. Für eine Erythrozytenspende beträgt die Aufwandsentschädigung durchschnittlich 25 Euro. Oft erfolgt die Vergütung in Form von Gutscheinen.

Wo kann man Thrombozyten und Erythrozyten spenden?

Thrombozyten und Erythrozyten können in manchen Instituten des DRK-Blutspendedienstes und in einigen privaten Blutspendezentren gespendet werden. Auf der Webseite Blutspendedienste in deiner Nähe finden stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine interaktive Karte zur Verfügung. Dort können verschiedene Filter gesetzt werden, z. B. “Thrombozyten-Zentren”.

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Blutplasmaspende

Nicht nur eine Vollblutspende ist wichtig bei der Versorgung von kranken Personen und Unfallopfern, sondern auch einzelne Bestandteile des Blutes, die extrahiert werden können. Einer dieser Bestandteile ist das Blutplasma.

Plasma ist der flüssige Anteil des Blutes und macht etwa 55 Prozent des gesamten Blutvolumens aus.

Wer kann Blutplasma spenden?

Blutplasma spenden darf, wer

  • sich gesund fühlt,

  • zwischen 18 und 68 Jahre alt ist (Erstspende bis 60 Jahre, Altersgrenzen variieren je nach Einrichtung),

  • mindestens 50 Kilogramm wiegt,

  • bei einer ärztlichen Untersuchung als tauglich eingestuft wurde und

  • eine gewisse Mindestmenge an körpereigenen Abwehrstoffen im Blut hat (wird bei der Voruntersuchung bestimmt).

Und wer darf kein Blutplasma spenden?

Für eine Plasmaspende gelten die gleichen Ausschlusskriterien wie für eine Vollblutspende:

Vorübergehende Rückstellung von Plasmaspenden:

  • Leichte Infekte (z. B. Erkältung): 1 Woche

  • Infektionen mit Fieber oder Durchfall: mind. 4 Wochen nach Abklingen der Symptome

  • Zahnärztliche Behandlung: 1 Tag

  • Zahnärztlicher Eingriff: mind. 1 Woche

  • Einnahme von Medikamenten: wird individuell bewertet

  • Impfungen: je nach Impfstoffart bis zu 4 Wochen (Tollwut 1 Jahr)

  • Tätowierungen, kosmetische invasive Eingriffe, Piercings und Ohrlöcher: 4 Monate

  • Aufenthalt in Gebieten mit erhöhtem Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten (z. B. Malaria, West-Nil-Virus): bis zu 6 Monate

  • Operationen: wird individuell bewertet

  • Schwangerschaft: 6 Monate nach Geburt

  • Während der Stillzeit

  • Risikoreiches Sexualverhalten: 4 Monate

Dauerhafter Ausschluss von Plasmaspenden:

  • Chronische Infektionskrankheiten (z. B. HIV, Hepatitis)

  • Insulin-pflichtiger Diabetes

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Bestimmte Blutgerinnungsstörungen

  • Chronische Nierenerkrankungen

  • Störungen des Immunsystems

  • Bösartige Tumorerkrankungen

  • Drogenkonsum mittels Injektionen

Einige Plasmaspendedienste schließen auch stark übergewichtige Personen von Spenden aus.

Blutplasma spenden, wie geht das?

In allen Einrichtungen ist bei einer Plasmaspende der Ablauf gleich. Neue SpenderInnen müssen sich zunächst mit einem gültigen Ausweisdokument anmelden und anschließend einen medizinischen Fragebogen ausfüllen, der die Kranken- und Reisegeschichte erfasst. Danach erfolgen ein Beratungsgespräch sowie eine ärztliche Untersuchung, bei der u. a. Blut abgenommen und analysiert wird. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Spende stattfinden. Diese kann wenige Tage nach der Anmeldung erfolgen.

Bei einer Blutplasmaspende wird der spendenden Person Blut aus dem Arm entnommen. Im Gegensatz zur Vollblutspende wird das Blutplasma noch während des Spendevorgangs von den restlichen Bestandteilen des Blutes getrennt. Dies geschieht durch Zentrifugation. Die übrigen Blutbestandteile werden dem Blutkreislauf wieder zugeführt. Plasmaspenden sind schonender für den Körper und können bis zu 60-mal im Jahr durchgeführt werden. Zwischen zwei Plasmaspenden müssen mindestens zwei Tage liegen (in einigen Einrichtungen mindestens drei Tage).

Die Spende selbst dauert etwa 45 Minuten.

Bekommt man für eine Blutplasmaspende Geld?

Die Vergütung von Blutplasmaspenden variiert je nachdem, wo die Spende erfolgt. Während manche Dienste den SpenderInnen ein kleines nicht-monetäres Geschenk machen, vergüten andere die Plasmaspende mit einer Aufwandsentschädigung in Form von Geld. Dieser Betrag liegt in vielen Zentren zwischen 25 und 40 Euro und ist oft davon abhängig, wie häufig man bereits gespendet hat.

Wo kann man Blutplasma spenden?

Blutplasmaspenden können in staatlich-kommunalen Einrichtungen (z. B. in einigen Instituten des DRK-Blutspendedienstes), universitären Einrichtungen oder in unabhängigen Spendezentren erfolgen.

Eine interaktive Deutschlandkarte mit Spendezentren wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Webseite Blutspendedienste in deiner Nähe finden angeboten. Dort können Filter für Spendearten (z. B. “Plasmaspende-Zentren”) die Suche erleichtern.

Häufige Fragen zur Blutspende

Für die EmpfängerInnen können Blutspenden Leben retten. Auch SpenderInnen haben gesundheitliche Vorteile. Bei jeder Blutspende werden Blutdruck und Puls gemessen und der Hämoglobinwert bestimmt. Mögliche Erkrankungen können so frühzeitig festgestellt werden. Außerdem wird das Blut auf Infektionskrankheiten getestet. Studien deuten an, dass regelmäßiges Blutspenden bei Bluthochdruck helfen kann.

Blutspender müssen volljährig und gesund sein und mindestens 50 Kilogramm wiegen. Einige Faktoren schließen vorübergehend oder dauerhaft von Blutspenden aus. Zu den vorübergehenden Faktoren zählen Infekte, medizinische Eingriffe, Schwangerschaft, Tätowierungen und Piercings. Dauerhaft kein Blut spenden dürfen u. a. Personen mit Insulin-pflichtigem Diabetes, bestimmten chronischen Erkrankungen und wenn jemals Drogen mittels Injektion konsumiert wurden.

Das Höchstalter für Blutspenden variiert leicht zwischen den verschiedenen Einrichtungen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt als Altersspanne für Blutspenden 18 bis 68 Jahre an. Für ErstpenderInnen gilt ein Höchstalter von 60 Jahren.

Plasmaspenden sind für den Körper schonender als Vollblutspenden, da die zellulären Blutbestandteile dem Blutkreislauf wieder zugeführt werden. Unabhängig vom Geschlecht kann bis zu 60-mal im Jahr Plasma gespendet werden.

Einige Einrichtungen vergüten Blutspenden mit Aufwandsentschädigungen. Dies kann eine kostenlose Mahlzeit, ein Geschenkgutschein, eine kleine Aufmerksamkeit oder ein Geldbetrag sein. Wird in Form von Geld vergütet, so beträgt die Aufwandsentschädigung etwa 20 Euro.

Quellen

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