Allgemeine Geschäftsbedingungen – HealthHero Germany GmbH

Stand 01.12.2023

  1. I. Allgemeine Regelungen
  2. II. Regelungen zu den einzelnen Diensten im Rahmen der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“
  3. III. Regelungen für alle Dienste im Rahmen der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt die maskuline Form verwendet. Die Bezeichnungen umfassen jedoch Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.

I. Allgemeine Regelungen

1. Anbieterkennzeichnung; Geltungsbereich

1.1 HealthHero hat einen digitalen Long-COVID Service entwickelt, den HealthHero im Rahmen der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ nach § 140a SGB V über eine Online-Plattform für teilnahmeberechtigte Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen zur Verfügung stellt. Der Long-COVID Service besteht im Wesentlichen aus fünf Teilen:

  1. Online-Plattform zur Inanspruchnahme der Besonderen Versorgung

  2. Digitales indikationsspezifisches Symptom-Assessment (Long-COVID Checker) zur Information über eine mögliche Post-COVID-Erkrankung

  3. Terminierungstool

  4. Telemedizinische Besprechung (Videosprechstunde) der Ergebnisse des Long-COVID Checkers und Beratung durch einen qualifizierten kooperierenden Arzt (Long-COVID-Experten)

  5. Webbasierte Plattform zur Selbstedukation (Long-COVID Coach)

1.2 HealthHero hat mit einzelnen Krankenkassen einen Vertrag zur besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ nach § 140a SGB V geschlossen. Versicherte der an diesem Vertrag teilnehmenden Krankenkassen erhalten Zugang zur Online-Plattform des Long-COVID Services über die Krankenkassen-App oder Krankenkassen-Website. Versicherte können den Service in Anspruch nehmen wenn Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der jeweilige Versicherte ist über 18 Jahre.

  • Die Infektion mit SARS-CoV-2 liegt mindestens drei Monate zurück.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln abschließend alle rechtlichen Beziehungen zwischen der HealthHero Germany GmbH („HealthHero"), Cuvrystraße 53, 10997 Berlin, Deutschland, eingetragen im Registergericht des Amtsgerichts Charlottenburg, Registernummer: HRB 167217 B, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 30 5490 9670, vertreten durch die Geschäftsführer Holger Semsch und Ranjan Singh sowie den Teilnehmern an der Besonderen Versorgung (§ 140a SGB V) „Long-COVID Service“ hinsichtlich der von HealthHero selbst im Rahmen der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ zur Verfügung gestellten Dienste, d. h. den Long-COVID Checker, das Terminierungstool, die Videosprechstunde, die webbasierte Plattform zur Selbstedukation sowie die Online-Plattform über die Besondere Versorgung zur Verfügung gestellt wird.

2. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:

2.1 Long-COVID Service

Der „Long-COVID Service“ ist ein über die Online-Plattform (siehe 2.2) zugängliches digitales Symptom-Assessment-Tool mit anschließender ärztlicher Besprechung und der Möglichkeit zur digitalen Selbstedukation. Es besteht im Wesentlichen aus fünf Teilen:

  1. Der Online-Plattform,

  2. dem Long-COVID-Checker,

  3. dem Terminierungstool,

  4. einer Videosprechstunde zu den Ergebnissen des Long-COVID Checkers mit einem kooperierenden Arzt,

  5. dem Long-COVID Coach.

2.2 Online-Plattform

Die „Online-Plattform“ ist der unter https://www.fernarzt.com/long-covid/ von HealthHero betriebene Internetdienst, über den Versicherte teilnehmender Krankenkassen an der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ teilnehmen können. Diese Plattform dient der Information, Aufklärung und Partizipation der berechtigten Versicherten an dem Long-COVID Service. Die Plattform dient insbesondere zur Vermittlung von Videosprechstunden nach Maßgabe der Ziff. 2.2.

2.3 Long-COVID Checker

Der „Long-COVID Checker“ ist ein digitales indikationsspezifisches Symptom-Assessment-Tool zur allgemeinen, statistisch basierten Information über eine mögliche Post-COVID-Erkrankung auf Grundlage zuvor ausgewerteter digitaler Fragebögen. Anhand der statistischen Einordnung der Ergebnisse der inhaltlich verknüpften Fragebögen, erteilt der Checker allgemeine Informationen über einen möglichen Zusammenhang zwischen den mitgeteilten Beschwerden und einer Post-COVID-Erkrankung. Der Long-COVID Checker erstellt keine digitale Diagnose auf Grundlage einer medizinischen Anamnese. Die Auswertung des Fragebogens dient im Rahmen der sich anschließenden Videosprechstunde zur Vorlage bei einem speziell geschulten kooperierenden Arzt, um das Ergebnis des Long-COVID Checkers zu besprechen und die damit einhergehenden Versorgungsempfehlungen zu erhalten.

2.4 Terminierungstool

Das „Terminierungstool“ ist eine von HealthHero über die Webseite https://www.fernarzt.com/long-covid/checker/ zur Verfügung gestelltes digitales Tool, über das Versicherte im Anschluss an die Übermittlung des ausgefüllten Long-COVID Checkers einen Termin für eine Videosprechstunde mit einem kooperierenden Arzt zur Auswertung der Ergebnisse des Long-COVID Checkers terminieren können.

2.5 Videosprechstunde

Die „Videosprechstunde“ ist die telemedizinische Besprechung der Ergebnisse des Long-COVID Checkers und die Beratung inklusive Behandlungsempfehlungen durch einen hierzu qualifizierten kooperierenden Arzt. Die Besprechung sowie eine mögliche Behandlungsempfehlung erfolgen im Anschluss an die Auskunft des Long-COVID Checkers.

2.6 Kooperierender Arzt / Long-COVID-Experte

„Kooperierender Arzt“ oder „Long-COVID-Experte“ ist ein unabhängiger Facharzt, im Fachgebiet der Allgemeinmedizin oder einem ähnlichen Fachgebiet, das die Abklärung und Behandlung von Long-COVID umfasst. Eingeschlossen sind Privatärzte sowie Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind. Der Facharzt berät die Versicherten per Videogespräch zu den Ergebnissen des Long-COVID Checkers und gibt im Rahmen des Videogesprächs individuelle Versorgungsempfehlungen ab, soweit dies im Hinblick auf eine Long-COVID-Symptomatik aus medizinischer Sicht geboten ist. Der Arzt ist für die angebotenen Dienstleistungen geschult; die besondere Qualifikation zur Durchführung von Videosprechstunden wird insbesondere durch spezifische Lehreinheiten sichergestellt.

2.7 Long-COVID Coach

Der „Long-COVID Coach“ ist eine webbasierte Plattform zur Selbstedukation. Sie dient als digitaler Begleiter zur assistierten Selbsthilfe der Versicherten i. d. R. nach Nutzung des Long-COVID Checkers sowie Inanspruchnahme der Videosprechstunde. Der Zugang zum Long-COVID Coach ist auch dann möglich, wenn der Versicherte zwar den Long-COVID Checker in Anspruch genommen, eine Videosprechstunde jedoch abgelehnt hat.

II. Regelungen zu den einzelnen Diensten im Rahmen der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“

1. Online-Plattform für den Long-COVID Service

1.1 Zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ müssen sich Versicherte unter Eingabe von Angaben zur Person, zur Krankenversicherung, einer gültigen E-Mail-Adresse und einem Passwort auf der unter https://www.fernarzt.com/long-covid/checker/ erreichbaren Online-Plattform registrieren und so einen Account erstellen. Im Anschluss an die Registrierung wird Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen der Long-COVID Service zur Verfügung gestellt. Über diese Plattform können Versicherte den Long-COVID Checker nutzen sowie eine nachfolgende Videosprechstunde in Anspruch nehmen, in der sie die Ergebnisse des Long-COVID Checkers mit einem kooperierenden Arzt besprechen, sich individuell zu Beschwerden im Zusammenhang mit Long-/Post-COVID beraten lassen und eine individuelle Diagnose sowie Behandlungsempfehlungen einholen können. Darüber hinaus steht ihnen auch die Nutzung des Long-COVID Coachs zur Verfügung.

1.2 Der Versicherte sichert mit der Registrierung zu, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

1.3 Die Registrierung hat persönlich zu erfolgen. Eine Registrierung oder Anmeldung durch Dritte ist nicht gestattet. Versicherte sind verpflichtet, im Rahmen der Registrierung nur vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen. Im Fall eines Verstoßes ist ein Ausschluss von der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ möglich.

1.4 Nach erfolgreicher Registrierung wird für den Versicherten ein Benutzerkonto (Account) freigeschaltet, in das er sich über die Internetseite für 6 Monate mit seinen Zugangsdaten einloggen kann. Der Versicherte ist allein für sämtliche unter seinem Namen getätigten Aktionen verantwortlich.

1.5 Eine Weitergabe des Passwortes an Dritte ist nicht gestattet. Der Versicherte darf seinen Account insbesondere weder vermieten, verleihen noch in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Account ist nicht übertragbar. Kein Versicherter darf mehr als einen Account einrichten.

1.6 Der Versicherte ist allein für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Dies umfasst insbesondere dessen strenge Geheimhaltung, die Nichtweitergabe des Passworts an Dritte. Sollte das Passwort zum Account Unbefugten bekannt geworden sein, ist der Versicherte verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern. HealthHero übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Entwendung des Passworts, der Weitergabe des Passworts oder dem Umstand, dass der Versicherte einem Dritten unter Zuhilfenahme des Passworts Zugriff auf die Internetseiten gewährt hat. Der Versicherte verpflichtet sich, HealthHero umgehend über jede unbefugte Verwendung seines Passworts zu verständigen.

1.7 Der Versicherte kann seinen Account löschen lassen, indem er eine entsprechende elektronische Anfrage an HealthHero sendet. Der Account wird daraufhin deaktiviert bzw. im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.

1.8 Der vom kooperierenden Arzt im Anschluss an die Videosprechstunde erstellte Arztbrief wird dem Versicherten über seinen Account auf der Online-Plattform zur Verfügung gestellt.

2. Long-COVID Checker

2.1 Der Long-COVID Checker ist ein digitales Symptom-Assessment-Tool. Die Symptome der Versicherten werden innerhalb der Software mit der klinischen Wissensdatenbank abgeglichen, um patientenspezifische Bewertungen und allgemeine Empfehlungen vorzubereiten.

Die medizinisch relevanten Informationen (Alter, Symptome, Vorerkrankungen etc.) werden digital abgefragt. Durch intelligente Algorithmen werden in der Folge die mitgeteilten Daten analysiert und weitere relevante Fragen herausgearbeitet. Alle Angaben werden dann mit den hinterlegten medizinischen Informationen (z. B. Scoringsysteme, Datenbanken, Leitlinien) abgeglichen, so dass auf der Basis von Fragen und Antworten ein digitales Abbild ärztlicher Entscheidungsprozesse entsteht.

Für die indikationsspezifische Anwendung bei Long-/Post-COVID-Erkrankungen wurden aktuelle, klinisch-wissenschaftliche Daten, evaluierte Fragebögen und Scores in dem Long-COVID Checker hinterlegt bzw. eingepflegt. Die Vollständigkeit sowie Aktualität wird kontinuierlich durch HealthHero kontrolliert und evaluiert. Alle relevanten Bereiche und Ausschlussdiagnosen sind abdeckt. Der Long-COVID Checker erstellt aber keine digitale Diagnose auf Grundlage einer medizinischen Anamnese. Die Anwendung erteilt nur allgemeine Informationen über einen möglichen Zusammenhang zwischen den mitgeteilten Beschwerden und einer Post-COVID-Erkrankung.

2.2 Den Versicherten ist bewusst, dass der Long-COVID Checker nur allgemeine Informationen zu einem etwaigen Zusammenhang seiner Beschwerden und einer Post-COVID-Erkrankung abgibt und keine digitale Diagnose auf Grundlage einer medizinischen Anamnese erstellt. Eine Diagnose erfolgt erst im Rahmen der Videosprechstunde durch einen kooperierenden Arzt.

2.3 Versicherte sind verpflichtet, sämtliche von im Rahmen des Long-COVID Checkers abgefragten personen- und gesundheitsbezogenen Daten ausnahmslos wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Um Gesundheitsrisiken zu vermeiden, sind Versicherte verpflichtet, im Long-COVID Checker alle Gesundheitsprobleme/-informationen anzugeben, die abgefragt werden.

2.4 Die Übermittlung bzw. Bereitstellung des Ergebnisses des Long-COVID Checkers an den kooperierenden Arzt ist zu unterlassen, wenn der digitale Fragebogen nicht vollständig nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt werden kann, insbesondere, wenn dem Versicherten die zum Ausfüllen des digitalen Fragebogens notwendigen Gesundheitsinformationen nicht zur Verfügung stehen. In diesem Fall sollte sich der Versicherte von einem Arzt vor Ort zur Beantwortung der relevanten Fragestellung persönlich beraten lassen.

3. Terminierungstool

3.1 Sofern der Versicherte nach Inanspruchnahme des Long-COVID Checkers die Inanspruchnahme einer Videosprechstunde wünscht, vermittelt HealthHero über das Terminierungstool der Online-Plattform eine ärztliche Videosprechstunde.

3.2 Die Terminierung einer Videobehandlung setzt das vollständige Ausfüllen und Absenden des Long-COVID Checkers durch den Versicherten voraus.

3.3 HealthHero tritt für die kooperierenden Ärzte als einfacher Abschlussvertreter bzw. -vermittler auf, d. h. HealthHero erklärt im Rahmen der Terminierung der Videosprechstunde namens und im Auftrag der kooperierenden Ärzte die Annahme des Vertrages (Bestellbestätigung). Mit Zusendung der Bestellbestätigung an den Versicherten kommt der Vertrag zwischen dem Versicherten und dem jeweiligen Arzt zustande. HealthHero benachrichtigt den Arzt über eine Bestellung und übermitteln ihm die im Rahmen des Long-COVID Service erhobenen Daten und allgemeinen Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Videosprechstunde.

4. Videosprechstunde

4.1 Die Videosprechstunde ist nur durchführbar, wenn der Versicherte über die erforderliche Hardware (z. B. Computer oder Laptop / Smartphone oder Tablet) verfügt, die mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt: (i) Digitale Kamera und Mikrofon, (ii) Internetzugang mit einer Netzstärke von mindestens 4 Mbit/s Upload- und Download-Bandbreite.

4.2 Für die Videobehandlung werden dem Arzt die persönlichen (Gesundheits-)Daten und Antworten des Versicherten aus dem Long-COVID Checker über die Online-Plattform zur Verfügung gestellt.

4.3 Versicherte sind verpflichtet, die vom Arzt im Rahmen der Videosprechstunde gestellten Fragen vollständig und gewissenhaft zu beantworten. Um Gesundheitsrisiken zu vermeiden, sind Versicherte verpflichtet, im Rahmen der Videobehandlung alle Gesundheitsprobleme/-informationen anzugeben, die abgefragt werden.

4.4 Die Videosprechstunden werden vom jeweiligen mit HealthHero im Rahmen der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ kooperierenden Arzt zugunsten von Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen angeboten. HealthHero vermittelt über das Terminierungstool der Online-Plattform terminierte Videosprechstunden zur Auswertung des Fragebogens und der Ergebnisse des Long-COVID Checkers und stellt den für die Videosprechstunde erforderlichen Videodienst über die Online-Plattform zur Verfügung.

4.5 Das Behandlungsvertragsverhältnis wird allein zwischen dem Versicherten und dem jeweils kooperierenden Arzt begründet. Für die Leistungserbringung ist der jeweilige Arzt allein verantwortlich. Die von HealthHero vermittelten Ärzte erbringen die jeweiligen medizinischen Leistungen gegenüber den Versicherten eigenverantwortlich auf der Grundlage der für diese geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen und Verhaltenskodizes. Eine besondere Prüfung und/oder Überwachung der Leistungen der Ärzte findet durch HealthHero nicht statt. Für den Behandlungsvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arztes.

4.6 Die kooperierenden Ärzte entscheiden im Rahmen der Videosprechstunde unabhängig und in eigener rechtlicher und medizinischer Verantwortung. HealthHero nimmt weder Einfluss auf die vom Arzt in Videosprechstunden getroffenen Diagnose-, Therapie- oder Empfehlungsentscheidungen noch auf sonstige Bereiche, die die ärztliche Berufsausübung betreffen.

5. Zur Teilnahme an der Videosprechstunde

Der Long-COVID Service bietet nach der Durchführung des Long-COVID Checkers sowie der Zurverfügungstellung der Auswertung ein Gespräch mittels Videosprechstunde mit einem entsprechend qualifizierten Long-COVID-Experten an. Hierbei handelt es sich um einen optionalen Service für den Versicherten. Der Termin wird eigenständig durch den Versicherten über das Terminierungstool der Online-Plattform für den Long-COVID Service gebucht.

Die Buchung der Videosprechstunde ist in einem Zeitfenster von 14 Tagen nach vollständigem Abschluss des Long-COVID Checkers möglich. Innerhalb des Zeitfensters von 14 Tagen nach vollständigem Abschluss des Long-COVID-Checkers kann der Termin für die Videosprechstunde verlegt bzw. storniert werden. Ab dem 15. Tag ist keine Buchung mehr möglich. In der Regel erhält der Versicherte seinen Termin für die Durchführung der Videosprechstunde innerhalb von 48 Stunden, spätestens innerhalb von 72 Stunden. Videosprechstunden können grundsätzlich in den Kern-Servicezeiten, Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr, in Anspruch genommen werden. In Einzelfällen stehen die Long-COVID-Experten auch außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende für Termine zur Verfügung.

Mit Buchung eines Termins für eine Videosprechstunde erhalten Versicherte einen Teilnahmelink per E-Mail übersandt. Versicherte können unmittelbar über den Link an der Videosprechstunde teilnehmen. Alternativ können sie sich in ihren Account einloggen und über den dort hinterlegten Link teilnehmen.

Der Long-COVID-Experte klärt den Versicherten vor Beginn der Behandlung über die Besonderheiten der Videosprechstunde (ausschließliche Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien) nach Maßgabe der hierfür geltenden Regelungen auf. Die Aufklärung muss insbesondere mündlich erfolgen; hierbei genügt jedoch die fernmündliche Aufklärung unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln im Rahmen der Videosprechstunde.

Der Long-COVID-Experte bespricht im Rahmen der Videosprechstunde die Ergebnisse des Long-COVID Checkers mit dem Versicherten, beantwortet Fragen und berät zu möglichen Behandlungs- und Therapieoptionen. Die Videosprechstunde dauert in der Regel 10 bis 15 Minuten. Dabei berücksichtigt der jeweilige Long-COVID-Experte relevante Vorbefunde, sog. „Red Flag“-Symptome (etwa Atemnot, Brustschmerzen und psychische Symptome) sowie relevante Differentialdiagnosen. Zur Vorbereitung der Videosprechstunde erhält der Long-COVID-Experte eine umfangreiche Zusammenstellung der Ergebnisse des Long-COVID Checkers in Form eines klinischen Berichts inklusive graphischer Darstellungen sowie Angaben zu Verdachts- bzw. Ausschlussdiagnosen. Der Long-COVID-Experte weist den Versicherten auch auf spezifische Angebote seiner Krankenkasse hin, sofern diese zielführend für eine Weiterbehandlung sind.

Der vom kooperierenden Arzt im Anschluss an die Videosprechstunde erstellte Arztbrief wird dem Versicherten über seinen Account zur Verfügung gestellt.

5.1 HealthHero weist darauf hin, dass die vermittelten Videosprechstunden ohne unmittelbaren physischen Arzt-Patienten-Kontakt durchgeführt werden, eine körperliche Untersuchung und persönliche Beratung in Anwesenheit von Arzt und Patient nicht erfolgt und die Konsultationen deshalb mit tatsächlichen Einschränkungen verbunden sind. So kann z. B. bei Videosprechstunden die Informationsübertragung bei schlechter Verbindung gestört sein.

5.2 HealthHero weist darauf hin, dass im Rahmen von Videosprechstunden nicht in jedem Fall eine individuelle Diagnosestellung möglich ist (z. B. bei unklaren Krankheitsbildern oder uneindeutigen Symptomen) und insoweit keine Garantie für eine individuelle ärztliche Diagnose besteht. Kann im Rahmen der Videosprechstunde keine Diagnose gestellt werden, wird der Arzt den Versicherten mit entsprechenden Hinweisen zur weiteren Behandlung und Diagnosestellung in die Regelversorgung überführen.

6. Long-COVID Coach

Das digitale Betreuungsangebot umfasst Übungen zur Selbstrehabilitation. Die angeleiteten Übungen werden sowohl in Textform als auch durch Videodarstellungen angeboten. HealthHero weist darauf hin, dass die Versicherten vor Nutzung jeder einzelnen Übungseinheit selbstständig und eigenverantwortlich überprüfen müssen, ob ihr Gesundheitszustand eine Selbstedukation zulässt. Die Selbstedukation ersetzt keine ärztliche Behandlung, deren Umfang in jedem Einzelfall zu bestimmen ist, sondern soll im Rahmen eines Selbstmanagements ergänzend und unterstützend eingesetzt werden.

III. Regelungen für alle Dienste im Rahmen der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“

1. Verfügbarkeit des Long-COVID Services

1.1 Eine ununterbrochene und vollumfängliche Verfügbarkeit der digitalen Dienste kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden.

1.2 HealthHero haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochen fehlerfreie Verfügbarkeit der digitalen Dienste. Störungen oder Wartungsarbeiten können die Nutzungsmöglichkeit einschränken oder zeitweise unterbrechen. Soweit HealthHero Einfluss auf Unterbrechungen hat (z. B. bei Wartungsarbeiten), wird angestrebt, solche Unterbrechungen möglichst kurz zu halten.

1.3 Die Nutzung der digitalen Dienste kann am besten per DSL, bei mobilen Anwendungen am besten per LTE-Verbindung erreicht werden. Erfolgt die Nutzung der Internetseiten über mobile Endgeräte, können sowohl Funktionsumfang als auch Darstellung eingeschränkt sein.

2. Kommunikation

Dokumente mit gesundheitsbezogenen Inhalten werden Versicherten ausschließlich über ihren Account zur Verfügung gestellt. Lediglich der Link zur Videobehandlung wird Versicherten über die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.

Bei technischen Fragen können sich Versicherte unter der Nummer 030 5490 9670 oder via E-Mail an [email protected] an den Kundenservice wenden. Der Kundenservice beantwortet ausschließlich technische Fragen. Eine Beantwortung medizinischer Fragen kann und darf auf diesem Weg nicht erfolgen. Medizinische Fragen können ausschließlich im Rahmen der Videosprechstunde beantwortet werden.

HealthHero weist darauf hin, dass die Übersendung von Gesundheitsdaten per unverschlüsselter E-Mail das Risiko birgt, dass diese Daten auf dem Weg der E-Mail von Dritten ausgelesen werden könnten. Aus diesem Grund ist vom Versand gesundheitsbezogener Daten per E-Mail abzusehen.

3. Hinweise zur Datenverarbeitung; Datenschutz

HealthHero erhebt im Rahmen der Nutzung der Internetseite Daten des Versicherten. HealthHero beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung).

HealthHero verarbeitet die personenbezogenen Daten des Versicherten, inklusive seiner Gesundheitsdaten, nur auf Grundlage seiner Einwilligung und sofern es für die Durchführung der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ erforderlich ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung erhält der Versicherte in der DATENSCHUTZERKLÄRUNG von HealthHero, die unter https://www.fernarzt.com/datenschutz/long-covid-service-hehu/ in druckbarer Form abrufbar ist.

4. Datensicherheit

HealthHero übernimmt keine Gewähr für die Datensicherheit außerhalb des Herrschaftsbereiches und die Gefahr von Datenverlust bei der Übertragung von Daten über das Internet.

5. Widerruf der Teilnahme an der Besonderen Versorgung

5.1 Gemäß § 140a Abs. 4 S. 2 SGB V können Versicherte ihre Teilnahme an der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe ihrer Teilnahmeerklärung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift, ohne Angabe von Gründen, widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die Krankenkasse.

5.2 Wenn Versicherte ihre Teilnahme an der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“ widerrufen wollen, dann können sie das folgende Muster ausfüllen und an die jeweilige Krankenkasse senden.


Anschrift der Krankenkasse:


Hiermit widerrufe ich meine Teilnahmeerklärung an der Besonderen Versorgung „Long-COVID Service“


Bestellt am:


Name des/der Verbraucher(s):


Anschrift:


Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):


Datum:


6. Vertragspflichten und Leistungsstörungen

6.1 Der Versicherte verpflichtet sich, die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, soweit möglich, nicht hinauszuzögern und in Notfällen sofort ärztliche Hilfe vor Ort aufzusuchen oder sich an die nächste Notrufzentrale in seiner Nähe zu wenden. Darüber hinaus ist der Versicherte verpflichtet, die ihm im Rahmen einer Konsultation erteilten Gesundheitsinformationen zu beachten und in Zweifelsfällen sicherheitshalber noch einmal überprüfen zu lassen.

6.2 Falsche und/oder unvollständige Angaben in Konsultationen können lebensbedrohliche Folgen haben. Versicherten ist es untersagt, in Videosprechstunden Aussagen zu treffen oder Antworten im Rahmen der Nutzung des digitalen Fragebogens zu geben, wenn sie sich bzgl. der konkreten Antwort/Angabe nicht sicher sind. Im Rahmen der Nutzung des Long-COVID Checkers können Versicherte vor finaler Beantwortung und Einreichung der Fragebögen etwaige Falschangaben selbst korrigieren. Nach Abschluss des Long-COVID Checkers müssen etwaige Falschangaben beim Kundenservice gemeldet und im Rahmen der Videosprechstunde dem Arzt mitgeteilt werden. Die Versicherten sind darüber hinaus verpflichtet, insbesondere die von ihnen in Fragebögen erteilten Angaben zur Medikamentierung zu kontrollieren und etwaige Abweichungen HealthHero unverzüglich mitzuteilen.

6.3 HealthHero übernimmt vorbehaltlich den Regelungen in Ziff. III.5 keinerlei Haftung für Schäden, die aus einer Verletzung des Versicherten gegen seine vorbezeichneten Pflichten resultieren, insbesondere nicht für solche Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass die elektronische Patientenakte des Versicherten, die vom Versicherten ausgefüllten Fragebögen oder andere im Rahmen von Konsultationen mitgeteilte Informationen unvollständige, nicht wahrheitsgemäße und unrichtige Angaben enthalten oder der Versicherte es versäumt hat, diese regelmäßig zu aktualisieren.

7. Garantie; Gewährleistung; Haftung

7.1 Über die Internetseiten vermittelte Verträge

HealthHero ist im Verhältnis zu den Ärzten einfacher Vermittler und technischer Dienstleister. HealthHero übernimmt für die über die betriebenen Internetseiten vermittelten Verträge zwischen Versicherten und den kooperierenden Ärzten keinerlei Garantie für deren Erfüllung und keine Sach- und Rechtsmängelhaftung. Die Kooperationsärzte erbringen die Videosprechstunde in rechtlicher und fachlicher Selbstverantwortung. Ziff. 5.2 bis 5.5 bleiben unberührt.

7.2 Ansprüche auf Schadensersatz; Ausnahmen

7.2.1 Ansprüche der Versicherten auf Schadensersatz sind für sämtliche durch HealthHero erbrachten sowie vermittelten Leistungen ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Versicherten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens HealthHero sowie deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf die die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

7.2.2 Da HealthHero die Verträge zwischen dem Arzt und den Versicherten lediglich vermittelt und nicht selbst Vertragspartei des Versicherten wird, sind die teilnehmenden Ärzte insoweit nicht Erfüllungsgehilfen von HealthHero gemäß § 278 Satz 1 Alt. 2 BGB.

7.3 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HealthHero der Höhe nach begrenzt nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Versicherten aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet HealthHero nicht.

7.4 Gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen

Die Haftungsbeschränkungen der Ziff. 5.2 und 5.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HealthHero.

7.5 Produkthaftungsgesetz

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8. Unzulässige Handlungen

8.1 Werbung; Auslesen von Daten; „Harvesting“

Dem Versicherten ist jegliche Form der Werbung ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung durch HealthHero untersagt. Ebenso untersagt ist das automatische Auslesen der Daten der digitalen Dienste, insbesondere zu kommerziellen Zwecken. Das Hochladen von Viren oder anderem bösartigen Code ist untersagt. Der Versicherte wird zu keiner Zeit Daten irgendeines der digitalen Dienste sammeln oder ernten (Harvesting).

8.2 Urheberrechte und sonstige Rechte

8.2.1 Sämtliche der digitalen Dienste, wie z. B. Texte, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder, Bild- und Tonaufnahmen, digitale Downloads, Datensammlungen und Software, sind urheber- oder anderweitig immaterialgüterrechtlich sowie aufgrund gewerblicher Schutzrechte geschützt. Ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung durch HealthHero dürfen die digitalen Dienste weder ganz noch teilweise geändert, vervielfältigt, wiederveröffentlicht, reproduziert, kopiert, verkauft, wiederverkauft, herunter- oder heraufgeladen, eingestellt, übertragen, öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht, weiterentwickelt oder für andere kommerzielle Zwecke genutzt werden – auch nicht auszugsweise. Dies gilt auch für den Download und/oder das Framing der Internetseite und – soweit technisch möglich – die Installation digitaler Dienste auf einem Endgerät des Versicherten, es sei denn, HealthHero stellt dem Versicherten entsprechende Funktionen ausdrücklich zur Verfügung oder erteilen dem Versicherten hierfür eine schriftliche vorherige Zustimmung. Enthaltene Urheberrechtshinweise dürfen keinesfalls entfernt werden.

8.2.2 Jegliche unbefugte Nutzung der über die auf der Online-Plattform angebotenen Dienste wird nach Maßgabe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen zivil- und strafrechtlich verfolgt.

8.2.3 Vorbehaltlich den Regelungen in Ziff. III.5 übernimmt HealthHero keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden des Nutzers die durch verteilte DoS-Angriffe, Viren oder andere Schadsoftware Dritter verursacht werden und die Computerausrüstung, Computerprogramme, Daten oder ggf. Materialien des Nutzers bei der Nutzung der digitalen Dienste infizieren.

Auf den Internetseiten von HealthHero finden sich externe Links (Verlinkungen) zu anderen Webseiten, auf deren Inhalt HealthHero keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann HealthHero für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung wird HealthHero den Link umgehend entfernen.

10. Versichertenservice

Das Support-Team von HealthHero ist über die Servicetelefonnummer 030 5490 9670 (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail an [email protected] erreichbar. Der Versichertendienst kann ausschließlich allgemeine Fragen zum Long-COVID Service und den von HealthHero in diesem Rahmen unmittelbar erbrachten Leistungen beantworten. Bei inhaltlichen Fragen zur Auswertung des Long-COVID Checkers oder inhaltlichen Fragen zur Videobehandlung dient der behandelnde Arzt als Ansprechpartner.

11. Sonstiges

11.1 Anwendbares Recht; Rechtswahl

Die Vertragsbeziehungen zwischen HealthHero und den Versicherten unterliegen dem deutschen Recht. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt auch in Bezug auf die zwischen den Versicherten und den Ärzten zur Durchführung der Videosprechstunde vermittelten Behandlungsverträge.

11.2 Geltungszeitpunkt / AGB-Änderungen

Diese AGB gelten mit Inanspruchnahme des Long-COVID Service, frühestens jedoch mit Beginn des Symptom-Assessment-Tools durch den Versicherten.

Bei der Inanspruchnahme der jeweiligen Service-Leistung gelten die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Fassung.

HealthHero behält sich vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für die Nutzung des Accounts wird HealthHero die Versicherten auf neue AGB per E-Mail oder an geeigneter Stelle auf der Internetseite rechtzeitig hingewiesen. Der Versicherte kann neuen AGB widersprechen. Nach erfolgtem Widerspruch behält HealthHero sich eine Kündigung des Servicevertrags vor. Die aktualisierten AGB werden erst mit Zustimmung des Versicherten wirksam.

11.3 Speicherung des Vertragstextes

Die vorliegenden AGB kann der Versicherte mit der Druckfunktion seines Internetbrowsers ausdrucken oder über die Funktion „Seite speichern“ auf seinem Endgerät speichern, falls dieses dazu technisch in der Lage ist.

11.4 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

11.5 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, soweit es sich bei beiden Parteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

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