Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Wofür ist der Frauenarzt (Gynäkologe) zuständig?

  1. Was macht ein Gynäkologe?
  2. Aufgabenfelder von Frauenärzten
  3. Gynäkologische Untersuchung
  4. Frauenärztliche Versorgung in Deutschland

Was macht ein Gynäkologe?

Der Facharzt für Frauenheilkunde (Gynäkologie) und Geburtshilfe ist zentraler Ansprechpartner bei geschlechtsspezifischen Erkrankungen und weiteren Anliegen der Frau, wie z. B. Schwangerschaft, Menstruation, Familienplanung, Verhütung und Vorsorge. Frauenarzt und Gynäkologe sind weitere Bezeichnungen für diesen Facharzt.

Auf einen Blick
  • Gynäkologen betreuen Frauen in allen Lebensphasen.
  • Die häufigsten Anliegen der Patientinnen beschäftigen sich mit dem Thema Verhütung.
  • Mindestens einmal im Jahr sollte eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung erfolgen.

Aufgabenfelder von Frauenärzten

Das Gebiet der Frauenheilkunde umfasst Anliegen, die den Lebensanfang bis zum Lebensende betreffen können und gestaltet sich dementsprechend vielseitig. Zum Kompetenzbereich von Gynäkologen zählen:

  • Pränatalmedizin (vor der Geburt)

  • Geburtshilfe

  • Onkologie (Krebserkrankungen)

  • Gynäkologie (Frauenheilkunde)

  • Prävention

  • Familienplanung

  • Endokrinologie (Lehre von den inneren Drüsen und Hormonen)

  • Reproduktionsmedizin (Kinderwunsch)

Frauenärzte haben unter anderem die folgenden Aufgaben und Kompetenzen:

  • Stillberatung
  • Grundlagen der Ernährungsmedizin
  • Früherkennung und Vorbeugung einschließlich Impfungen
  • Feststellung Schwangerschaft
  • Beratung bei Schwangerschaftskonflikten und Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch
  • Mutterschaftsvorsorge
  • Erkennung und Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen und Risikoschwangerschaften
  • Betreuung im Wochenbett
  • Beratung zur Familienplanung
  • Beratung zu verschiedenen Verhütungsmethoden
  • (Früh-)Erkennung
  • Grundlagen der jeweiligen Tumortherapie
  • Nachsorge

Ein wichtiges Gebiet von Gynäkologen ist die Prävention, also die Vorbeugung von Erkrankungen und vor allem Tumorentstehung. So entfallen etwa 40 Prozent der Sprechstundenzeit auf die Betreuung von gesunden Patientinnen. In den meisten Fällen betreuen Frauenärzte ihre Patientinnen langfristig.

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Gynäkologische Untersuchung

Eine frauenärztliche Untersuchung umfasst in der Regel das ärztliche Gespräch (Anamnese) und die gynäkologische Untersuchung. Sie findet bei bestimmten Beschwerden sowie im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung statt.

Wie läuft ein Frauenarzttermin ab?

Aufregung oder Anspannung vor dem Besuch des Frauenarztes ist vielen Frauen bekannt, besonders beim ersten Besuch. Was für Patientinnen eine sehr intime Untersuchung sein kann, ist für Gynäkologen Alltag. Das Wissen um den Ablauf dieser Routineuntersuchung kann Abhilfe schaffen. Sollten Patientinnen sich trotzdem nicht wohl fühlen, kann ein Arztwechsel manchmal helfen.

1. Anamnese

Zunächst geht der Frauenarzt im ärztlichen Gespräch auf das aktuelle Anliegen der Patientin ein und fragt relevante Informationen ab. Je nach Vorstellungsgrund kann die Frage nach bisherigen Schwangerschaften, Geburten, Schmerzen, Regelblutung, Verhütung, Sexualverhalten, anderen Erkrankungen und Medikamenteneinnahme relevant sein.

Bis zum 25. Lebensjahr steht Patientinnen ein kostenloses Chlamydien-Screening zu. Dazu wird meist eine Urinprobe verwendet.

2. Lagerung

Die Untersuchung findet in der sogenannten Steinschnittlage statt. Dabei liegen die Patientinnen auf dem Rücken auf einem Untersuchungsstuhl, der mit schalenförmigen Beinhalterungen ausgestattet ist. Durch das Ablegen der Unterbeine in diese Halterungen werden diese angewinkelt und nach außen gespreizt, sodass die zu untersuchende vaginale Region und die Region um den After gut zugänglich sind.

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3. Inspektion

Zunächst begutachtet der Frauenarzt den Bauch, die äußeren Geschlechtsorgane sowie den After und die Dammregion. Dies kann Hinweise auf Fehlbildungen, Infektionen oder sonstige Veränderungen geben.

4. Spekulumeinstellung

Ein Spekulum, auch Scheidenspiegel genannt, ist ein Untersuchungsinstrument, das bei der gynäkologischen Untersuchung in die Vagina eingeführt wird.

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5. Gynäkologische Tastuntersuchungen

Bei der vaginalen Austastung führt der Gynäkologe einen oder zwei Finger in die Vagina ein, um diese sorgfältig von innen abzutasten. Dies kann Erkenntnisse über z. B. mögliche Resistenzen, Raumforderungen oder Schmerzhaftigkeit erbringen.

Bei der bimanuellen Austastung nimmt der Frauenarzt die zweite Hand dazu. Eine Hand tastet weiterhin vaginal und bringt die zu untersuchenden Organe näher an die Bauchdecke, von derer die andere Hand aus tastet. So können die Gebärmutter und Eierstöcke beurteilt werden. Bei dieser Untersuchung verspüren viele Patientinnen ein unangenehmes Druckgefühl.

Je nach Fragestellung kann auch eine digitale rektale Untersuchung durchgeführt werden. Dabei tastet der Arzt den Enddarm und die umliegenden Regionen mit einem Finger ab. Das Wort “digital” bedeutet in diesem Zusammenhang “mit dem Finger erfolgend”.

6. Untersuchung der Brust

Die Begutachtung und Abtastung der Brust findet bei entsprechenden Beschwerden oder Risikofaktoren statt und sollte im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung ab dem 30. Lebensjahr routinemäßig erfolgen. Dadurch sollen Auffälligkeiten und mögliche Veränderungen der Brust frühzeitig entdeckt werden.

Die Brust wird zunächst äußerlich begutachtet, meist geschieht dies im Stehen. Anschließend tastet der Gynäkologe mit beiden Händen die gesamte Brust auf beiden Seiten ab. Zusätzlich werden relevante Areale wie die Achseln hinsichtlich der Lymphknoten abgetastet. Weiterhin findet oft eine Anleitung zur Selbstuntersuchung statt, die Patientinnen regelmäßig eigenständig durchführen können und sollten.

7. Weitere Untersuchungen

Neben diesen Routineuntersuchungen gibt es noch weitere frauenärztliche Untersuchungsmethoden, die bei bestimmten Symptomen oder Erkrankungen zum Tragen kommen. Bei ambulanten GynäkologInnen sind dies beispielhaft Labor- oder Ultraschalluntersuchungen.

Die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Vorsorgeuntersuchungen, die von den Patientinnen selbst bezahlt werden müssen. Hierbei kann in Absprache mit dem betreuenden Arzt herausgefunden werden, welche Leistungen für die Patientin sinnvoll sind. Sind die Leistungen medizinisch betrachtet erforderlich, etwa bei Vorerkrankungen oder familiärer Veranlagung, so sollten sie von den Krankenkassen übernommen werden.

Frauenärztliche Versorgung in Deutschland

Abhängig vom Alter sollten Frauen mindestens einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt durchführen lassen. Frauen, die mit der Antibabypille verhüten, benötigen mindestens zweimal jährlich ein entsprechendes Rezept. Während der Schwangerschaft sind regelmäßige Untersuchungen beim Frauenarzt sinnvoll.

Laut der statistischen Informationen aus dem Bundesarztregister der KBV (Kassenärztlichen Bundesvereinigung) gab es im Jahr 2021 die meisten vertragsärztlichen Frauenärzte je Einwohner in Bremen. Dort werden durchschnittlich 4.630 Patienten von einem Frauenarzt versorgt (bezogen auf die männliche und weibliche Gesamtbevölkerung). In Brandenburg praktizieren weitaus weniger Frauenärztinnen im Vergleich zur Einwohnerzahl. Dort ist ein Frauenarzt für insgesamt 7.692 Einwohner verantwortlich.

Betrachtet man die Städte und Kreise, so weisen Speyer, Suhl und Rosenheim die höchste Frauenarztdichte auf. Dagegen haben der Kreis Südwestpfalz sowie die Landkreise Bamberg und Coburg die niedrigste Frauenarztdichte. In Speyer ist ein Frauenarzt für 2.680 Einwohner zuständig, in der Südwestpfalz sind es hingegen mit 47.619 Einwohnern pro Frauenarzt fast 18-mal so viele.

Höchste Frauenarztdichte
  • Frauenärzte in Speyer: 37,3 für 100.000 Einwohner
  • Frauenärzte in Suhl: 37 für 100.000 Einwohner
  • Frauenärzte in Rosenheim: 36,5 für 100.000 Einwohner
Niedrigste Frauenarztdichte
  • Frauenärzte in der Südwestpfalz: 2,1 für 100.000 Einwohner
  • Frauenärzte im Landkreis Bamberg: 3,4 für 100.000 Einwohner
  • Frauenärzte im Landkreis Coburg: 3,5 für 100.000 Einwohner

Bei der Bewertung des Versorgungsschlüssels ist auch immer ein Blick auf das Alter der dort niedergelassenen Ärzte wichtig. Der Kreis Südwestpfalz ist ein anschauliches Beispiel dafür. Laut der statistischen Zahlen aus dem Jahr 2021 gibt es dort lediglich 2,1 Frauenärzte je 100.000 Einwohner. Dazu kommt, dass die Hälfte der vertragsärztlichen Frauenärzte in Speyer bereits über 65 Jahre alt sind und in absehbarer Zeit aus ihrem Beruf ausscheiden werden, was die Situation zusätzlich verschärft.

Höchstes Durchschnittsalter Frauenärzte
  • Südwestpfalz: 63,5 Jahre
  • Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: 63,2 Jahre
  • Wesermarsch: 61,6 Jahre
Niedrigstes Durchschnittsalter Frauenärzte
  • Altenburger Land: 46,8 Jahre
  • Gotha: 47,5 Jahre
  • Saale-Orla-Kreis: 47,8 Jahre

Quellen

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